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MS2 Alois Rausch
  
Münchener Straße 26
85643 Steinhöring

Telefon +49 (0)8039 908 1595
FAX +49 (0)8039 908 4993
E-Mail: info@ms2.de
Internet: www.ms2.de

Kontoverbindung
Raiffeisen-Volksbank Steinhöring
Konto 1820010
BLZ 70169450
IBAN DE35 7016 9450 0001 8200 10
BIC GENODEF1ASG










1. Anmeldung/Zahlung/Rücktritt
Die Anmeldung zu jeglichen Veranstaltungen/Trainings kann nur mit dem hierfür vorgesehenen Anmeldeformular schriftlich, per Post, per Fax oder per Email an die MS² erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang in der MS² als verbindlich. Für jegliches Training erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche Bestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung. Bei Trainingsteilnehmern unter 18 Jahren ist eine Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Höhe der zu leistenden Zahlungen ist aus der Trainingsbestätigung zu entnehmen, deren Grundlage die aktuelle Preisliste ist, die zusammen mit dem Anmeldeformular ausgehändigt wird bzw. zum Herunterladen aus dem Internet bereitsteht. Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung zu einem Training werden 25 % der jeweiligen Kursgebühr fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn zu leisten. Bei Buchungen ab 30 Tagen vor Kursbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Im Fall des Rücktritts stehen MS² unter Berücksichtigung gewöhnlic ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Trainingsleistungen für die Trainings, mit Ausnahme der Enduro-Trainingswochen in Spanien, folgende pauschale Entschädigungen zu: Bei Stornierungen bis zum 30. Tag vor Trainingsbeginn 50 %, ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Trainingsbeginn 65 %, ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Trainingsbeginn 75 %, ab dem 6. Tag bis 4. Tag vor Trainingsbeginn 85 %, ab dem 3. Tag vor Trainingsbeginn 95 %, am Tag des Trainingsbeginns oder bei Nichterscheinen 100 % des Kurspreises. Für die Enduro-Trainingswochen Spanien gelten folgende Entschädigungen: Stornierung ab dem 90. bis zum 61. Tag vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Preises. Stornierung zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Preises. Ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Preises. Bei Übernahme des Platzes durch einen Ersatzteilnehmer wird die geleistete Anzahlung in Höhe von 25 % einbehalten bzw. sollte diese noch nicht bezahlt sein - in Rechnung gestellt. MS² zieht die jeweils ersparten Kosten in allen Fällen ab. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden. Der absagende Teilnehmer hat das Recht, den durch Rücktritt frei gewordenen Platz, nach Rücksprache mit MS², anderweitig zu besetzen, in diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 31,00 Euro fällig. Bei Umbuchung von Veranstaltungen (fester Alternativtermin) berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro.
2. Preis/Leistung
Die Leistungen für die entsprechenden Trainings sind dem jeweils gültigem Programm zu entnehmen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Für Trainings bzw. Veranstaltungen gilt jeweils die für das entsprechende Jahr gültige Preisliste. Mündlich bei Vertragsabschluss getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig. Zusatzbestimmungen für Sicherheits- und Fahrertrainings: Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernimmt der Teilnehmer selbst. Zusatzbe- stimmungen für Ring- und Kurventrainingsveranstaltungen (MX-WE): Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernimmt der Teilnehmer selbst. Vor derartigen Trainings ist eine Haftungsbegrenzung zu unterzeichnen, dessen Umfang und Inhalt sich aus der sodann zu schließenden Vereinbarung ergibt. Zusatzbestimmungen für Enduro Trainings: Nicht beinhaltet sind Ticketkosten, EZ-Zuschlag, Getränke im Hotel, Mittagsverpflegung und Benzin für die Touren.
3. Veranstalterabsage/Veranstaltungsänderung oder Abbruch
Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Diese ist aus dem aktuellen Programm ersichtlich und für jede/s Veranstaltung / Training unterschiedlich. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, steht es MS² frei, das/die entsprechende Training/Veranstaltung abzusagen bzw. nach Abstimmung mit den Teilnehmern geringfügig abzuändern. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Rennstreckenpartner, die Rennstrecke aus einem von MS² nicht zu vertretendem Grund nicht zur Verfügung stellt. MS² ist ebenfalls berechtigt, ein Training bzw. eine Veranstaltung jederzeit aus Gründen der Sicherheit und höheren Gewalt (schlechtes Wetter, unsichere Teilnehmer, Krankheit des Trainers, etc.) zu ändern oder abzubrechen. Sollte ein Training bzw. eine Veranstaltung von vornherein abgebrochen werden, wird den Teilnehmern das von ihnen gezahlte Entgelt zurückerstattet.
4. Mietmotorräder
Die MS² stellt auf Anfrage für verschiedene Trainings-/ Veranstaltungen Mietmotorräder zur Verfügung. Für entstandene Schäden an dem Mietmotorrad haftet der Teilnehmer mit einer Selbstbeteiligung von max. 500,00 Euro, sofern der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wird. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Mietmotorrad stets pfleglich zu behandeln und es ausschließlich für Zwecke zu verwenden, für die es geeignet ist. Der Unterzeichnende ist sich bewusst, dass er sich mit der Inbetriebnahme seines, eines anderen oder eines Mietmotorrades der MS² und auch des MS²- Schräglagentrainers, in eine nur durch ihn selbst abzuwendende Gefahrensituation bringen kann, bei der er selbst bzw. Dritte mit Leib oder Leben bedroht sind. Dieses Restrisiko ist gegeben und kann nur umgangen werden, wenn man nicht fährt.
Allgemeine Haftung: MS² haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MS², eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen beruhen. MS² haftet für sonstige Schäden, die auf eigenem Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einfacher Fahrlässigkeit, insoweit im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten bzw. im Fall solcher Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind solche aus der Natur des Vertrages sich ergebenden Pflichten, bei deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet würde, weil sie die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen mit der Folge, dass der Kunde auf deren Erfüllung durch MS² vertraut oder vertrauen darf.
6. Ausschluss von der Veranstaltung
Im Falle schwerwiegender oder nachhaltiger Pflichtverletzung (z.B. tatsächliche oder mögliche Gefährdung anderer durch undiszipliniertes Verhalten) ist MS² berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung zu kündigen. Bei schwerster Pflichtverletzung ist eine Abmahnung nicht erforderlich. Daneben ist MS² berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Für seine richtige Gruppenzuordnung A/B/C ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei Fehleinschätzungen insoweit ist MS² berechtigt, den Teilnehmer der zutreffenden Gruppe zuzuordnen. Ist eine anderweitige Zuordnung nicht möglich und beruht die Fehleinschätzung des Teilnehmers auf dessen Verschulden, ist MS² gleichfalls berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt auch die Nichteinhaltung von Vorgaben zur Lärmbeschränkung (db).
7. Versicherung
Eine Versicherung für jegliche Trainings und Veranstaltungen wird seitens des Veranstalters nicht abgeschlossen. Wir empfehlen für Trainings daher den Abschluss einer Rücktrittversicherung. Für das Bestehen des Kranken
– bzw. Auslandskrankenschutzes ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
8. Sonstiges
Werden im Rahmen von Trainings oder Veranstaltungen Ton- und Bildaufnahmen zu Werbezwecken angefertigt, bei denen der Teilnehmer mittels seines Gesichts, seiner Stimme, seines Kennzeichens oder anderer individueller Merkmale identifzierbar ist bzw. wird, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Anonymisierung zu verlangen. Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Bestimmungen der StVO einzuhalten. Die Fahrzeuge dürfen nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen werden. Den Anweisungen des Trainers bzw. der von MS² beauftragten Personen und Mitarbeitern ist in jedem Falle unbedingt Folge zu leisten. Leistet ein Teilnehmer wiederholt den Anweisungen des Trainers nicht Folge, so ist MS² berechtigt, gemäß den Voraussetzungen nach vorstehend Zi . 7 zu kündigen und ggf. Schadensersatz zu verlangen. Für das Tragen ausreichender, entsprechender Schutzkleidung ist der Teilnehmer bei jeder Art von Trainings bzw. Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt, dass er den Anforderungen, die durch Kurs/Training an ihn gestellt werden, gesundheitlich/mental gewachsen ist. Jeder Teilnehmer ist für seine Streckenwahl/Fahrweise selbst verantwortlich. Vorschläge des Veranstalters erfolgen nach allgemeinen Merkmalen und bilden insoweit die Grundlage für die individuelle Entscheidung des Teilnehmers. Kann ein Teilnehmer an einem Training oder einer Veranstaltung krankheits- oder verletzungsbedingt nicht bis zum Ende teilnehmen, wird MS² von ihrer Verpflichtung zur Gewährung der weiteren Teilnahme frei. MS² hat die ersparten Aufwendungen an den Teilnehmer zu erstatten. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Rücktritt- bzw. Abbruchversicherung.
9. Zusatz
Kommt es bei Trainings bzw. Veranstaltungen zur Offenbarung von
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, dürfen diese nicht unbefugt offenbart werden; andernfalls stellt MS² Strafantrag gemäß § 17 Abs. 5 UWG wegen des Verrates von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Zusätzlich bleibt die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vorbehalten.
10. Gutschein
Preiserhöhungen nach Ablauf des im Gutschein garantierten Festpreisdatums gehen zu Lasten des Gutscheininhabers, Preisherabsetzungen gehen zu Lasten von MS².





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