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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der MS²

1. Anmeldung/Zahlung
Die Anmeldung zu jeglichen Veranstaltungen/Trainings kann nur mit dem hierfür vorgesehenen Anmeldeformular schriftlich, per Fax oder per Email an die MS² erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang in der MS² als verbindlich. Für jegliches Training/Reise erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche Bestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung. Bei Trainingsteilnehmern unter 18 Jahren ist eine Unterschrift des/r Erziehungsberichten erforderlich. Etwaige zu leistende Zahlungen sind aus der Trainings-/Reisebestätigung zu entnehmen. Mit der schriftlichen Anmeldung zu einem Training/Reise wird die Anzahlung von 25 % der jeweiligen Reise/Kursgebühr fällig. Die volle Trainingsgebühr bzw. der volle Reisepreis muss spätestens vier Wochen vor Trainingsbeginn bzw. Reiseantritt auf das Konto bei der Raiffeisen-Volksbank Steinhöring, Konto-Nr. 1820010, BLZ 70169450 (IBAN: DE35 7016 9450 0001 8200 10 - BIC: GENODEF1ASG) bezahlt sein. Sollte bei Trainingsbeginn bzw. Reiseantritt die Trainingsgebühr bzw. der Reisepreis nicht vollständig bezahlt sein, hat MS² das Recht, ihrerseits die Leistung zu verweigern.

2. Preis/Leistung
Die Leistungen für die entsprechenden Trainings bzw. Touren und Reisen sind dem jeweils gültigem Programm zu entnehmen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Für Trainings/Touren/Reisen bzw. Veranstaltungen gilt jeweils die für das entsprechende Jahr gültige Preisliste. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig. Zusatzbestimmungen für Sicherheits- und Fahrertrainings: Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernimmt der Teilnehmer selbst. Zusatzbestimmungen für Ring- und Kurventrainingsveranstaltungen (MX-WE): Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernimmt der Teilnehmer selbst. Vor derartigen Trainings ist ein ausdrücklicher Haftungsverzicht zu unterzeichnen. Zusatzbestimmungen für Enduro Touren und Reisen: Halbpensionskosten und Übernachtungsgebühren im EZ sind bei derartigen Reisen und Touren wie aus dem geltenden Programm ersichtlich, beinhaltet. Nicht beinhaltet sind Ticketkosten, Getränke im Hotel, Mittagsverpflegung und Benzin für die Touren.

3. Rücktritt/Storno/Umbuchung
Erscheint der Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung/Training/Reise etc. ohne die Teilnahme abgesagt zu haben, so wird die volle Gebühr fällig und berechnet bzw. einbehalten. Sofern der Teilnehmer die Veranstaltung/ das Training oder die Reise absagt, gilt folgendes: Bei den Trainingsvarianten gilt: Bei Absage bis zu 45 Tage vor dem Trainingstermin werden 25 % (mindestens aber 32,00 EUR pro Person), bei Absage 44 bis 22 Tage vor Trainingsbeginn 50 % und bei Absage 21 Tage bis 0 Tage vor Trainingsbeginn 100 % des jeweiligen Trainingspreises fällig. Ist der fällige Betrag bis dahin noch nicht bezahlt, so wird er in Rechnung gestellt. Der absagende Teilnehmer hat das Recht, den durch Rücktritt frei gewordenen Platz, nach Rücksprache mit MS², anderweitig zu besetzen, in diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 32,00 Euro fällig. Bei Umbuchung von Veranstaltungen (fester Alternativtermin) berechnen wir ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 32,00 Euro. Bei Enduro Touren und Ringveranstaltungen gelten folgende pauschalierte Rücktrittskosten: Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % (mind. 32,00 EUR pro Person), 45 bis 33 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 %, 32 bis 18 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %, 17 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % und 9 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 %. Im Falle einer Stornierung, bei Übernahme eines Vertrages durch einen Ersatzfahrer hat der Stornierende die Kosten z.B. für Ticketumschreibung auf denselben zusätzlich zur o.g. Bearbeitungsgebühr von 32,00 Euro in voller Höhe zu übernehmen.

4. Veranstalterabsage/Veranstaltungsänderung oder Abbruch
Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Diese ist aus dem aktuellen Programm ersichtlich und für jede/s Training/Tour unterschiedlich. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, steht es dem Veranstalter (MS²) frei das/die entsprechende Training/Tour abzusagen bzw. geringfügig abzuändern. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Rennstreckenpartner, aus welchem Grund auch immer, die Rennstrecke nicht zur Verfügung stellt. MS² ist ebenfalls berechtigt, ein Training bzw. eine Tour jederzeit aus Gründen der Sicherheit und höheren Gewalt (schlechtes Wetter, unsichere Teilnehmer, Krankheit des Trainers, etc.) zu ändern oder abzubrechen. Sollte ein Training bzw. eine Tour von vornherein abgebrochen werden, wird den Teilnehmern das von ihnen gezahlte Entgelt zurückerstattet.

5. Mietmotorräder
Die MS² stellt auf Anfrage für verschiedene Trainings/Touren/Reisen Mietmotorräder zur Verfügung. Für entstandene Schäden an dem Mietmotorrad haftet der Teilnehmer mit einer Selbstbeteiligung von max. 500,00 Euro, sofern der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wird. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Mietmotorrad stets pfleglich zu behandeln und es ausschließlich für Zwecke zu verwenden, für die es geeignet ist.

6. Haftung
Der Unterzeichnende ist sich bewusst, dass er sich mit der Inbetriebnahme seines, eines anderen oder eines Mietmotorrades der MS² und auch des MS²- Schräglagentrainers, in eine nur durch ihn selbst abzuwendende Gefahrensituation bringen kann, bei der er selbst bzw. Dritte mit Leib oder Leben bedroht sind. Dieses Restrisiko ist gegeben und kann nur umgangen werden, wenn man nicht fährt.
Allgemeine Haftung: Die Haftung von MS², deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen bezüglich jeglicher Schäden insbesondere an den Sachen der Teilnehmer wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet MS² jedoch nur, soweit diese durch MS², deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Haftung der Strecke: Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr f. d. Zustand z.B. der Rennstrecke und deren Einrichtungen.

7. Ausschluss von der Veranstaltung
MS² ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden bzw. gefährden könnten ohne Rückerstattung jeglicher Gebühr vom Training/Tour/Reise bzw. jeglicher Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer ist für seine richtige Gruppenzuordnung A/B/C selbst verantwortlich. Bei Fehleinschätzungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer aus der Veranstaltung/Training ohne jegliche Rückerstattung des gezahlten Entgelts herauszunehmen. Nimmt der Teilnehmer mit seinem eigenen Motorrad an einer Veranstaltung mit Lärmbeschränkung teil, so hat er für die Einhaltung der Vorgaben (db(A)) zu sorgen. Bei Nichtenhaltung ist MS² berechtigt den Teilnehmer von der Veranstaltung/dem Training ohne jegliche Rückerstattungsansprüche auszuschließen.

8. Versicherung
Eine Versicherung für jegliche Trainings- und Reisen wird seitens des Veranstalters nicht abgeschlossen. Wir empfehlen für Trainings und Auslandsreisen daher den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Für das Bestehen des Kranken - bzw. Auslandskrankenschutzes ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollten für die Einreise in das Ausland bestimmte Impfungen erforderlich sein, trägt ebenfalls der Trainingsteilnehmer Sorge dafür, dass die entsprechenden Impfungen bei Reiseantritt vorgenommen wurden.

9. Sonstiges
Der Trainingsteilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bilddokumentationen für Werbezwecke ausschließlich von MS² Verwendung finden dürfen. Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Bestimmungen der StVO einzuhalten. Die Fahrzeuge dürfen nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen werden. Den Anweisungen des Trainers/Tourenführers bzw. der von MS² beauftragten Personen und Mitarbeitern ist in jedem Falle unbedingt Folge zu leisten. Leistet ein Teilnehmer wiederholt den Anweisungen des Trainers/Tourenführers nicht Folge, so ist MS² berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung/Reise ohne jegliche Rückerstattungsansprüche auszuschließen. Für das Tragen ausreichender, entsprechender Schutzkleidung ist der Teilnehmer bei jeder Art von Trainings/Touren/Reisen bzw. Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt, dass er den Anforderungen, die durch Kurs/Training bzw. Reise an ihn gestellt werden, gesundheitlich/mental gewachsen ist. Jeder Teilnehmer ist für seine Streckenwahl/Fahrweise selbst verantwortlich - auch bei Folge des Veranstaltervorschlages bzw. deren Mitarbeiter.

10. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der MS². Wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist das entsprechende Gericht am Sitz der MS² zuständig.

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